Bevorstehende Anpassung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2020

Vergabe

Die EU-Kommission beabsichtigt zum 1. Januar 2020 eine Anpassung der maßgeblichen EU‑Schwellenwerte für die „klassische“ Vergaberichtlinie, die Sektorenvergaberichtlinie, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie die Richtlinie für Verteidigung und Sicherheit. Die Anpassung erfolgt turnusmäßig alle zwei Jahre nach einem festgelegten Verfahren und dient der Angleichung des EU-Vergaberechts an das General Procurement Agreement der Weltgesundheitsorganisation.

LKT Rundschreiben Nr. 591/2019 [PDF-Dokument: 46 kB]

22.10.2019